„Allgemeine Geschäftsbedingungen“

§1 Mitgliedschaft

Jeder Mitgliedswerber tritt der Akademie der Kampfkünste Graz durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages inklusive der vorliegenden AGB und der Schulordnung als außerordentliches Mitglied bei. Die Auswahl der Mitglieder und auch deren Ablehnung obliegen der Akademie der Kampfkünste Graz. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft bedarf keiner Begründung.

§2 Änderung des Mitgliedsbeitrages / der Einheiten / Tarife Seitens der Akademie der Kampfkünste Graz

Der für das einzelne Mitglied durch den Mitgliedsvertrag festgelegte, monatliche Mitgliedsbeitrag unterliegt der Indexerhöhung. Die Akademie der Kampfkünste Graz behält sich Änderung des Stundenplans in Form der Anzahl und / oder Zeit der angebotenen Einheiten vor. Diese berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

Dem Leiter der Ausbildungsstätte bleibt es vorbehalten den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse (Wechsel von der Kinder- in die Jugendklasse bzw. Wechsel von der Jugend- in die Erwachsenenklasse) zu beurteilen.
Bei Erreichen der Voraussetzungen kann das Mitglied die Klasse wechseln, wobei sich die Gebühren nach dem jeweiligen Klassentarif richten. Der Wechsel in die nächsthöhere Klasse erfolgt auf eigenen Wunsch und stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Ebenso können sich die Tarife, sowie das Angebot im Allgemeinen für Intensivklassen, Kleingruppen, Lehrgänge, Privatunterricht und anderen vom Verband angebotene Dienstleistungen ändern und berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

§3 Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel ist nur monatsweise zu den aktuellen Tarifpreisen möglich und muss spätestens eine Woche vor Monatsende schriftlich bekannt gegeben werden. Während der dreimonatigen Kündigungsfrist ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif nicht möglich.

§4 Trainingsfreie Zeit

Drei Wochen in den Sommermonaten und zwei Wochen zur Weihnachtszeit hat die Akademie der Kampfkünste Graz geschlossen. In dieser Zeit findet kein Training statt. Die genauen Termine werden in der Akademie bekannt gegeben. An Feiertagen findet ebenfalls kein Training statt. Im Fall von schulinternen Maßnahmen oder Fortbildung der Trainer behält sich die Akademie der Kampfkünste Graz vor, kurzfristig vorübergehend die Schule zu schließen. Die trainingsfreie Zeit ist bereits im Monatsbeitrag berücksichtigt und kann daher weder in eine Gutschrift, noch in Geld umgewandelt werden. Die Mitgliedsbeiträge werden auch in der trainingsfreien Zeit fällig gestellt. Die Kinder- und Jugendklassen findet semesterweise während der Schulzeit statt. Das Training entfällt an schulfreien Tagen.

§5 Kündigung

Die Mitgliedschaft in der Akademie der Kampfkünste & Selbstverteidigung Graz wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Mitglied verzichtet für die Dauer von drei Monaten ab Vertragsschluss auf die ordentliche Kündigung.

Der Vertrag ist unter Setzung einer Kündigungsfrist von drei Monaten immer zum Monatsletzten kündbar. Die Kündigung hat schriftlich ausschließlich per Brief zu erfolgen, und ist an die Akademie der Kampfkünste & Selbstverteidigung, Koschatgasse 35, 8020 Graz zu richten.

§6 Auflösung aus wichtigem Grund

Das Vertragsverhältnis kann Seitens der Akademie der Kampfkünste Graz jederzeit aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Insbesondere, wenn das Mitglied trotz Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, länger als ein Monat mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Weiters kann das Vertragsverhältnis aufgrund einer Verletzung der einzelnen Punkte der ausgehängten Akademieordnung durch das Mitglied oder eines unehrenhaften Verhaltens in- und außerhalb der Akademie jederzeit aufgelöst werden.

§7 Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training in der Akademie der Kampfkünste Graz erfolgt auf eigenes Risiko. Beinhaltet sind alle für die Kampfkunst und den Kampfsport typischen Risiken. Der Haftungssauschluss erstreckt sich auf leicht fahrlässiges Handeln der Trainer, Assistenztrainer und Übungsleiter. Schäden, welche aufgrund selbstverschuldeter Verletzung oder allenfalls Verletzung durch Dritte auftreten, können weder gegen die Akademie der Kampfkünste Graz, noch gegen die Trainer, Assistenztrainer oder Übungsleiter geltend gemacht werden. Der Verschleiß von Trainingsartikel, wie Stöcke, Pratzen etc. kann ebenso nicht als Schaden geltend gemacht werden. Jedes Mitglied haftet im Falle einer vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Beschädigung der Akademieeinrichtung persönlich. Das Mitglied hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.

§8 Vorbehalt

Alle in der Akademie der Kampfkünste Graz erlernten Techniken sind nur für den Notfall gedacht und ausschließlich in solch einem Fall anzuwenden.

§9 Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag, den AGB oder der Akademieordnung resultierenden Streitigkeiten ist Graz.

§10 Zustellung

Die Zustellung von Schriftstücken, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form, erfolgt an die vom Mitglied angegebene Adresse. Im Falle einer Änderung der Zustelladresse, ist dies unverzüglich mit zu teilen. Andernfalls gilt die Zustellung an die zuletzt genannte Adresse als ordnungsgemäß.

§11 Kundmachung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie der Kampfkünste Graz sowie die verbandsinterne Akademieordnung wird an einer allgemeinen zugänglichen Stelle ersichtlich gemacht und sind für jeden einsehbar. Das Mitglied wird bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, nimmt sie durch seine Unterschrift am Mitgliedsvertrag zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.

§12 Gutzeiten

Vorab ist festzuhalten, dass das Gewähren von Gutzeiten eine reine Serviceleistung der Akademie der Kampfkünste darstellt und daher kein Rechtsanspruch auf das Erhalten der Gutschrift besteht. Des Weiteren besteht kein Anspruch sich die Gutzeiten in Geld ausbezahlen zu lassen. Gutzeiten entstehen durch das Fernbleiben vom Unterricht von mindestens einer ganzen Kalenderwoche. Die Abwesenheit an einzelnen Tagen lässt keine Gutzeiten entstehen. Gutzeiten müssen grundsätzlich im Vorhinein im Büro durch Ausfüllen des aufliegenden Formblattes angemeldet werden. Nachträglich eingereichte Gutzeiten werden nicht gewertet. Nur im Krankheitsfall ist auch eine Anmeldung per E-Mail möglich, wobei diese am ersten Krankheitstag zu erfolgen hat. Nach Ende der Krankheit ist das Formblatt am ersten Trainingstag auszufüllen.

Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Monate als Gutzeit konsumiert werden. Bei einem Zustandekommen von 5 Wochen Gutzeit wird 1 Monat gutgeschrieben. Während der Kündigungsfrist entstehen keine Gutzeiten.